Als gemeinnütziger Verein sind wir bundesweit in den Listen der Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften registriert. Wir erstatten regelmäßig Bericht, weisen unsere Gemeinnützigkeit nach und informieren die listenführenden Stellen über jegliche Änderung. Dazu haben wir jeweils eine Selbstverpflichtung abgegeben.
Insbesondere haben wir uns auch dazu verpflichtet, die zuweisenden Stellen umgehend über Zahlungseingänge und Zahlungsverzug zu informieren.